Therapiebeginn
Im Erstgespräch haben Sie Raum und Zeit, mir von Ihren Beschwerden, Sorgen und Erwartungen zu berichten. Gleichzeitig beantworte ich Ihre Fragen zur Psychotherapie und informiere Sie über den therapeutischen Prozess.
Anschließend folgen bis zu vier probatorische Sitzungen. In dieser Phase widmen wir uns der diagnostischen Abklärung und erarbeiten gemeinsam einen möglichen Therapieplan. Die probatorischen Sitzungen dienen Ihnen außerdem dazu, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen und zu prüfen, ob die Zusammenarbeit für Sie passend erscheint.
Erst danach wird – sofern gewünscht – ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt.
Eine Kurzzeittherapie umfasst nach den probatorischen Sitzungen bis zu 24 weitere Sitzungen, eine Langzeittherapie in der Regel 60 bis 80 Sitzungen.
Kosten
Privatversicherte
Bitte kontaktieren Sie vor dem Erstgespräch Ihre Versicherung, um zu erfahren in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Lassen Sie sich die Formulare für die Therapiebeantragung zuschicken. Danach beantrage ich mit Ihnen gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Selbstzahlende
Sie haben auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. In diesem Fall wird die Psychotherapie bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen ab.
Heilfürsorge
Heilfürsorgeberechtigte können eine Psychotherapie in meiner Praxis aufnehmen. Die Kosten werden in der Regel vom jeweiligen Versicherungsträger übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). In Einzelfällen können Zuzahlungen erforderlich sein, über die ich Sie nach der Kontaktaufnahme gerne informiere.
Bundespolizei:
Als Beschäftigte*r der Bundespolizei können Sie direkt eine psychotherapeutische Sprechstunde bei mir wahrnehmen. Nach zwei bis vier probatorischen Sitzungen kann ein Antrag auf Psychotherapie bei der zuständigen Heilfürsorgestelle gestellt werden. Diese entscheidet im Rahmen des Gutachterverfahrens über die Bewilligung. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Heilfürsorge.
Bundeswehr:
Soldat*innen der Bundeswehr haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder nach Überweisung ist auch eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Truppenärztin bzw. Ihren Truppenarzt und lassen Sie sich eine Kostenübernahmeerklärung für zunächst fünf probatorische Sitzungen ausstellen, die Sie zum Erstgespräch mitbringen. Bei weiterem Therapiebedarf erfolgt die Genehmigung über einen Behandlungsausweis (in der Regel zunächst 25 Sitzungen).
Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich versicherte Person können Sie eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis im Rahmen einer Kostenerstattung aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Ihnen zeitnah kein Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis zur Verfügung steht. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zum Ablauf im persönlichen Kontakt.